Hi Sang, ich habe eine Frage zum Thema Recht und bitte dich, mir bei der Beantwortung meiner Frage zu helfen, bzw mal bei einem befreundeten Anwalt nachzufragen. Zum Hintergrund: Andrea und ich waren uns im Juni einig, dass wir neue Versicherungen brauchen. Mein Vorgehen wäre: Checken was gibt, Meinungen einholen, Leistungsbeschreibung und ABG studieren und dann entscheiden. Andrea wurde jedoch das "volle Paket" als Premium Version aufgeschwatzt von einem windigen Versicherungsmakler, der nur seine Provision wollte, statt sie ordentlich zu beraten. Ich konnte schon einige Versicherungen zum Ende des Jahres und teilweise auch rückwirkend kündigen, wegen Verfahrensfehler. Nun hat uns die Versicherung versehentlich (=deren Fehler) 2 Verrechnungsschecks geschickt (an einem Tag). Ich habe beide im Zeitraum von 1 Woche eingezahlt und nun will die Versicherung das Geld für Ihren Fehler (2 statt einem Verrechnungsscheck) von mir zurück. Bei ungewollt zugestellten Waren gilt "§ 241 a BGB". (sprich man kann die Ware nutzen, obwohl man sie nicht bestellt und gewollt hat). Gilt das auch hier? Kannst du bitte nachfragen, ob ich das Geld zurückzahlen muss oder nicht. Wenn nicht auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Wenn ich im Recht bin, werde ich auch vor Gericht gehen. Vielen Dank. VG, Basti